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Leistungen

Wir bieten Ihrem Unternehmen zielgerichtete Beratungsleistungen, um Ihnen Entscheidungsfindungen und Umsetzungen maßgeblich zu erleichtern.
Klare Kommunikation

Wir vertreten Ihre Interessen und halten Ihnen den Rücken frei: Wir übernehmen die gesamte Korrespondenz mit den Finanzbehörden, kommunizieren bei Bedarf direkt mit den Ämtern und informieren Sie proaktiv, sobald es tatsächlich etwas für Sie zu tun gibt.

Einfaches Dokumentenmanagement

Behalten Sie stets den Überblick über Ihre eingereichten Unterlagen: Alles ist für Sie digital und cloudbasiert. Datenschutz inklusive.

Stressfreie Steuererklärungen

Wir entlasten Sie, indem wir Ihre Einnahmenüberschussrechnungen exakt erstellen und dafür Sorge tragen, dass Ihre Einkommensteuer-, Umsatzsteuer- und Gewerbesteuererklärungen pünktlich beim Finanzamt eingereicht werden.

Betriebswirtschaftliche Auswertungen und Bescheinigungen

Unsere Steuerberater kümmern sich um die zeitnahe Erstellung Ihrer Steuererklärungen und beraten Sie umfassend zu wichtigen steuerlichen sowie betriebswirtschaftlichen Themen.

Umstrukturierungen von Unternehmen und Konzernsteuerrecht

Wir verstehen uns als strategischer Sparringspartner unserer Mandanten. Wir unterstützen bei der Rechtsformwahl und beraten auch Umstrukturierungen oder Umwandlungen von Unternehmungen steuerlich.

Bei Spaltungen, Formwechseln, Verschmelzungen, Realteilungen und Einbringungsvorgängen stehen wir unseren Mandanten zur Seite und unterstützen andere Beraterkollegen bei der Planung und Umsetzung von Veränderungsideen. Dies schließt die Abstimmung mit den Finanzbehörden auch durch verbindliche Auskunft ein.

Im Bereich des Konzern- und Unternehmenssteuerrecht begleiten wir unsere Mandanten bei täglichen und strategischen Entscheidungen. Dazu zählen die Optimierung von Gruppenstrukturen zur Reduzierung der Steuerquote, steuerliche Begleitung von Finanzierungsentscheidungen und die Auswahl von entsprechenden Instrumenten sowie die Gründung oder Abwicklung von Holding- oder Tochtergesellschaften und die Vorbereitung und Nachbereitung von Zu- und Verkäufen von Unternehmen oder Unternehmensteilen (M&A).

Finance Intelligence

Der Bereich „Finance Intelligence“ steht für den gemeinsamen Weg mit unseren Mandanten in die digitale Zukunft Ihrer kaufmännischen Funktionen. Wir unterstützen und begleiten Sie dabei, sich mit modernen Technologien Wettbewerbsvorteile zu erarbeiten.

Im Bereich der Finanzbuchführung setzen wir mit Ihnen digitale Prozesse um. Das hilft Ihnen mit weniger Ressourcen bessere Ergebnisse zu erzielen. Dazu ergänzen wir die Standard-Programme der Steuerberater (DATEV und DATEV Unternehmen Online) nach Ihren Anforderungen, z.B. durch Tools zur Belegfreigabe (z.B. Candis, Flowwer) oder für smartes Ausgabenmanagement (z.B. Pleo, Circula). Ziel ist nicht nur die Digitalisierung, sondern auch die bestmögliche Automatisierung Ihrer Buchhaltungsprozesse.

Für ein erfolgreiches Unternehmen ist es essenziell, die Zahlen Ihrer geschäftlichen Tätigkeit stets im Blick zu haben. Wir beraten nicht nur zu betriebswirtschaftlichen Kennzahlen, sondern setzen für Sie automatisierte Reportingsysteme auf. Dabei helfen moderne Tools, wie z.B. Microsoft Power BI oder andere Business Intelligence Software.

Den Blick in die Zukunft bilden wir mit Planungssystemen ab, welche auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen sind. Das beginnt mit einer einfachen Ertrags- oder Liquiditätsplanung und geht je nach Komplexität bis hin zu integrierten Finanzplanungssystemen. Auch hierfür haben wir modernste Tools parat, wie z.B. Companyon, Helu, Agicap oder LucaNet.

Laufende Steuerberatung

Wir verfügen über ein sehr erfahrenes Team im Bereich der laufenden steuerlichen Beratung.

Diesem Bereich (Tax Compliance) ordnen wir das Erstellen von sämtlichen Steuererklärungen für Unternehmen, Freiberufler und Privatpersonen zu. Dies schließt im Anschluss die Bescheidprüfung ein und mündet in der Betreuung von etwaigen Betriebsprüfungen und dem Durchsetzen der Interessen unserer Mandanten.

Zudem begutachten wir Investitionsentscheidungen in z.B. Immobilien oder Kapitalanlagen unter steuerlichen Aspekten.

Ausgangspunkt ist stets die Frage, ob ein Sachverhalt überhaupt einer Besteuerung unterliegt. Dies gilt insbesondere für die Veräußerung von Immobilien und anderen Spekulationsgeschäften wie z.B. Kryptoinvestments.

Im Rahmen von Betriebsprüfungen wird von der Finanzverwaltung gern das Rechtsinstitut der Liebhaberei in den Raum gestellt, die Verrechnung von Verlusten hinterfragt, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung wegen einer bestehenden Betriebsaufspaltung umqualifiziert oder verdeckte Gewinnausschüttungen zwischen Gesellschaft und Gesellschafter angenommen.

In diesen Fällen unterstützen wir unsere Mandanten ebenso regelmäßig, wie bei Fragen zur Art der Gewinnermittlung, steuerbilanziellen Fragen, der Abgrenzung von Betriebs- und Privatvermögen, der umsatzsteuerlichen Beurteilung oder Fragen der Arbeitnehmerbesteuerung.

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Kanzlei ist die Beratung von Freiberuflern. Hier unterstützen wir bei der Gründung, dem Ausscheiden oder der Kündigung einer Sozietät, Partnerschaftsgesellschaften und anderen Berufsausübungsgemeinschaften sowie bei der Eingehung von Kooperationen (z. B. Praxis- oder Kostengemeinschaften, Medizinische Versorgungszentren etc.).

Internationales Steuerrecht

Für natürliche Personen beginnt eine Beratung immer mit der Frage einer Steuerpflicht in Deutschland (unbeschränkt/beschränkt). Seit der Covid-Pandemie kommt es zu einer verstärkten Mobilität von natürlichen Personen auch im Zusammenhang mit der Ausübung von Tätigkeiten. Hier stellen sich steuerlich zahlreiche Fragen im grenzüberschreitenden Kontext. So gewinnt die sog. Wegzugsbesteuerung an Bedeutung aber auch die Arbeitnehmerbesteuerung im grenzüberschreitenden Kontext erhält eine höhere Relevanz.

Grenzüberschreitend agierende Unternehmen kommen mit unterschiedlichen Steuerrechtsordnungen in Kontakt. Wir beraten Inbound- und Outbound-Aktivitäten im deutschen Recht sowie dem Recht der Doppelbesteuerungsabkommen und unterstützen bei der Erfüllung der steuerlichen Pflichten in diesem Zusammenhang und der Vermeidung einer Doppelbesteuerung. Rechtsfragen ausländischer Rechtsordnungen bearbeiten wir mit ausländischen Steuerberatern und Steuerberaterinnen sowie Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen.

Dies gilt insbesondere für Expansionspläne ins Ausland, die steuerliche Strukturierung von Akquisitionen oder die Veräußerung und/oder Abwicklung von Auslandstätigkeiten.

Steuerstreit

Die zunehmende Komplexität im Steuerrecht führt zu einem Anstieg der steuerlichen Streitigkeiten. Dies beginnt im Rahmen von Betriebsprüfungen und setzt sich in Rechtsbehelfsverfahren und Klageverfahren fort. Wir stehen in diesem Prozess an der Seite unserer Mandanten und vertreten Ihre Interessen auch vor den Finanzgerichten. Dabei vertreten wir in Steuerstreitfragen Unternehmen ebenso wie Privatpersonen. Ebenso begleiten wir Berufskollegen wie andere Steuerberater und Wirtschaftsprüfer als zusätzliche Berater im Rahmen der Streitführung.

Dr. Florian Holle hat im Rahmen seiner bisherigen Tätigkeiten umfassende Erfahrungen mit strittigen Betriebsprüfungsfällen gesammelt. Dies gilt insbesondere mit Blick auf Transaktionen im Bereich der Kreditwirtschaft (z.B. Cum/Cum-Transaktionen, Kopplungsgeschäfte, Zinsabzug aus Genussrechten und stillen Beteiligungen), Sachverhalte im Unternehmen- und internationalen Steuerrecht.

Im Rahmen von Steuerstreitigkeiten besteht oft die Sorge, das Verhältnis zu den Finanzbehörden zu stören. Unsere Erfahrung hilft dabei dies zu vermeiden und dennoch die Interessen unserer Mandanten durchzusetzen.

Steuerstrafrechtliche Beratung

Das Risiko einer steuerstrafrechtlichen oder steuerordnungswidrigkeitenrechtlichen Ermittlungen hat sich in den letzten Jahren für Unternehmen und ihre Organe (Geschäftsführung, Aufsichtsgremien) stetig erhöht. Zudem gibt es eine größere Sensibilität in lokalen Finanzämtern objektiv unrichtig beurteilte Sachverhalte an die Straf- und Bußgeldstellen bzw. auch die Staatsanwaltschaft abzugeben. Dies gilt insbesondere für Kreditinstitute aber auch für andere Unternehmen losgelöst von der Größenklasse.

Wir begleiten unsere Mandanten in diesem Zusammenhang steuerlich mit einer umfassenden Aufarbeitung des Sachverhalts und kooperieren mit erfahrenen Strafrechtlern. So stehen wir bei qualifizierten Selbstanzeigen zur Seite und vertreten sie gemeinsam mit Kollegen in Verfahren der Steuerfahndung.

Erbschafts- / Schenkungssteuer und Nachfolgeberatung

Unsere Dauermandanten stehen irgendwann vor der Frage, wie das Vermögen (Betriebsvermögen, Immobilien, Kapitalvermögen) an die nächste Generation übertragen werden kann, ohne dabei ungewollte Steuerbelastungen (Erbschaft- oder Schenkungsteuer) auszulösen. Wir unterstützen bei der Entwicklung eines ganzheitlichen Konzepts, sowie bei der Umsetzung in Zusammenarbeit mit Notaren.

Besondere Bedeutung hat in diesem Zusammenhang auch der Umgang mit dem Ehepartner. Auch hier beraten wir zu Fragen des Güterstands und mithilfe welcher Gestaltungsoptionen eine gewünschte Vermögensverteilung erreicht werden kann (z.B. durch Zugewinnausgleich).

Die Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen und die Strukturierung dessen spielt bei der Übertragung von Unternehmen eine besondere Bedeutung. Hier gilt es Fehler zu vermeiden und eine realistische Einschätzung der zukünftigen Entwicklung des Unternehmens einzunehmen.

Betriebswirtschaftliche Beratung

Wir helfen Ihnen die richtigen betrieblichen Entscheidungen zu treffen, sodass Ihr Unternehmen sich weiterhin erfolgreich entwickelt.

Fortdauernde Krisen aktuell bedingt durch Pandemie, Krieg und Inflation sorgen für ein anspruchsvolles Umfeld für Unternehmen. Nur wer die Finanzkennzahlen des Unternehmens kennt, ist in der Lage, notwendige Veränderungen frühzeitig zu erkennen und zukunftsorientiert zu Handeln. Für uns ist die betriebswirtschaftliche Beratung wesentlicher Bestandteil einer ganzheitlichen Beratung. Dabei Begleiten wir Sie in allen Lebensphase eines Unternehmens.

Die Erstellung langfristiger Betriebsentwicklungsprognosen sowie der Vergleich von Finanzierungsalternativen – wie Kauf, Leasing, Darlehen, Factoring, Mezzanine u.v.m. – schaffen Planungssicherheit. Dazu gehören auch eine Kosten-Nutzen-Analyse und die Überprüfung eventueller Wirtschaftsförderungsmaßnahmen. Darüber hinaus bieten wir Ihnen betriebliche und private Mindestumsatz- und Gewinnbedarfsrechnungen sowie eine umfassende Beratung zum Thema Altersvorsorge und Vermögensbildung.

Unsere Leistungen im Bereich der betriebswirtschaftlichen Beratung umfassen u.a.:

  • Analyse von Finanzkennzahlen und Identifikation von Verbesserungspotential
  • Wachstumsfinanzierung (Eigenkapital, Fremdkapital, hybride Finanzierungsformen)
  • Liquiditätsplanung und -sicherstellung
  • Systemberatung (ERP-Systeme, Rechnungswesensysteme)
  • Forecasts (Gewinn-, Kapital- und Liquiditätsprognosen)
  • Nutzung von Fördermaßnahmen

Rechnungswesen

Wenn Sie die Buchhaltung im Unternehmen eigenverantwortlich erledigen wollen, unterstützen wir Sie bei der Einrichtung der Buchführung. Möchten Sie die Finanz-, Kreditoren- oder Lohnbuchhaltung selbst erstellen, beraten wir Sie bei der Auswahl und Installation eines geeigneten EDV-Systems.

Zusammen mit unserem Partner der DATEV eG können Sie uns Ihre Unterlagen auch vollständig digital zur Verfügung stellen. Erfahren Sie mehr zu UNTERNEHMEN-ONLINE.

Jahresabschlüsse

Jahres­abschlus­sarbeiten mit Analysen
Wir erstellen Ihren Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung, unter Beachtung der Vorschriften des Handels- und Steuerrechts. Dabei ist nicht entscheidend, ob Sie die Finanzbuchhaltung in unserem Hause bearbeiten lassen oder selbst buchen.

Schriftlicher Erläuterungs­bericht zum Jahresabschluss
Zusätzlich zum Jahresabschluss können Sie einen repräsentativ gestalteten Jahresabschlussbericht erhalten. Er enthält neben den Erläuterungen zu Positionen der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, eine verständlich geschriebene Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

Jahres­abschluss­besprechung
Bilanzbesprechungen werden von uns in unserer Kanzlei oder in Ihrem Unternehmen durchgeführt. Die wesentlichen Ergebnisse des Jahresabschlusses werden übersichtlich dargestellt.

Lohn- und Gehaltsabrechnungen

Wir übernehmen für Sie die Lohn- und Gehaltsbuchführung als Ihr externes Lohnbüro.

Für Auskünfte über die sich permanent verändernden Lohnsteuer- und Sozialversicherungsfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bruttolohn- und Nettolohnberechnungen erledigen wir ebenso routiniert und rationell für Sie wie die Vielzahl der im Personalwesen geforderten Bescheinigungen und Meldungen.

In Zusammenarbeit mit der DATEV e.G. bieten wir auch die Möglichkeit der Lohndatenerfassung durch den Mandanten über das Internet (LODAS Vorerfassung Internet).

Family Office

Vermögensverwaltung ist eine generationenübergreifende Aufgabe. Viele Unternehmer und Unternehmerfamilien stehen vor der Herausforderung, ihr privates und geschäftliches Vermögen langfristig zu wahren und nachhaltig gegen diverse – auch geopolitische – Trends abzusichern. Es gilt den Überblick über die verschiedenen und stetig wechselnden Einflussfaktoren zu behalten sowie das Vermögen nach individuellen und familiären Bedürfnissen zu strukturieren und zu mehren.

Mit unserem Family Office unterstützen wir Sie bei dieser Aufgabe. Unsere Leistungen in diesem Bereich umfassen z. B.

  • Herstellung von Vermögenstransparenz
  • Hilfe bei Investitionsentscheidungen inkl. Bewertungen und Erstellung von Entscheidungsvorlagen
  • Begleitung von Transaktionen, inkl. Tax und Legal Due Diligence
  • Steuerliche Beratung sowie rechtliche Umsetzung von Nachfolgeregelungen (Generationenwechsel)
  • Steuerliche Strukturierungsberatung zu Kapitalanlagen
  • Publizitätsfragen
  • Mitarbeiterbeteiligungsmodelle
  • Sitzverlagerungen
  • Gesellschafts- und steuerrechtliche Beratung bei dem Vorhaben des Wegzugs aus Deutschland (sog. Weg- und Zuzugsbesteuerung)
  • Konfliktmanagement innerhalb der Familie (Mediation)
  • Verhandlungen mit Finanzinstituten
  • Übernahme der Testamentsvollstreckung (Abwicklungs- und Dauertestamentsvollstreckung)

Wir bieten einen ganzheitlichen Ansatz, der die gesellschaftsrechtliche und steuerliche Sicht auf das gesamte Vermögen bietet: auf das private Vermögen, Unternehmensbeteiligungen, Grund- oder Kapitalvermögen, Kunstgegenstände, tokenisiertes Vermögen (z. B. Kryptowährungen) und das unternehmensgebundene, betriebliche Vermögen.