In der Welt der Startups und SaaS-Unternehmen fällt sie ständig: die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (kurz USt-IdNr.). Doch während die normale Steuernummer für die Kommunikation mit dem lokalen Finanzamt gedacht ist, spielt die USt-IdNr. in einer ganz anderen Liga – der europäischen.
Was ist die USt-IdNr. und wofür dient sie?
Die USt-IdNr. ist eine eindeutige Kennzeichnung für Unternehmen innerhalb der Europäischen Union. Sie dient dazu, den grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehr zwischen EU-Ländern steuerlich abzuwickeln.
Ihr Hauptzweck ist die Ermöglichung des Reverse-Charge-Verfahrens oder steuerfreier innergemeinschaftlicher Lieferungen. Kurzum: Wenn Sie als Startup Software an ein Unternehmen in Frankreich verkaufen, sorgt die Angabe beider USt-IdNrn. dafür, dass Sie keine deutsche Umsatzsteuer berechnen müssen.
Wer erteilt sie und wer kann sie beantragen?
Zuständig für die Erteilung ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Beantragen kann sie:
- Jeder Unternehmer im Sinne des § 2 UStG (egal ob Einzelunternehmer, GmbH oder UG).
- Auch Kleinunternehmer, sofern sie am EU-weiten Dienstleistungsverkehr teilnehmen (z. B. für den Bezug von Werbeleistungen bei Meta oder Google im EU-Ausland).
Wie erfolgt der Antrag?
- Bei Neugründung: Direkt im „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ über ELSTER ein Kreuz an der entsprechenden Stelle setzen.
- Nachträglich: Jederzeit online über das Portal des BZSt. Die Nummer wird Ihnen aus Sicherheitsgründen immer per Post zugeschickt.
Ist die USt-IdNr. innerhalb Deutschlands überhaupt notwendig?
Rein rechtlich gesehen reicht für Rechnungen an Kunden innerhalb Deutschlands die Angabe Ihrer normalen Steuernummer aus. Dennoch hat die USt-IdNr. auch im Inland zwei entscheidende Vorteile:
- Datenschutz: Die Steuernummer gibt Rückschlüsse auf Ihre private Steuerakte und das zuständige Finanzamt. Die USt-IdNr. ist eine neutrale Nummer, die Sie sicher im Impressum und auf Rechnungen verwenden können.
- Impressumspflicht: Wer eine USt-IdNr. besitzt, muss diese laut § 5 TMG zwingend in das Impressum seiner Website aufnehmen. Fehlt sie dort, drohen Abmahnungen.
Exkurs: Die neue Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.)
Seit Ende 2024 wird in Deutschland stufenweise die Wirtschafts-Identifikationsnummer eingeführt. Sie soll langfristig die Kommunikation zwischen Unternehmen und Behörden bündeln. Für Sie wichtig: Die USt-IdNr. bleibt für den EU-Handel weiterhin bestehen und wird nicht durch die W-IdNr. ersetzt.
Fazit für Startups
Auch wenn Sie aktuell nur deutsche Kunden haben, empfiehlt es sich, die USt-IdNr. direkt bei Gründung mitzubeantragen. Sobald Sie das erste Tool eines Anbieters aus Irland nutzen oder einen Kunden in Wien gewinnen, ist sie unverzichtbar.
Trotz sorgfältiger Recherche kann keine Aktualität garantiert werden. Dieser Beitrag stellt keine individuelle Beratung dar und kann diese nicht ersetzen. Wenn Sie Beratung wünschen, vereinbaren Sie jetzt Ihr Gespräch mit uns.